Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Gemeindevertretersitzungen im Internet

Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, lieber Peter;
für die Gemeindevertretersitzung am 17.12.2020 bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrages in die Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Gemeindevertretersitzungen im Internet, solange die durch die Corona Pandemie bedingten Einschränkungen für Besucher gelten.
Begründung: Vielen Bürger*innen ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, an den öffentlichen Sitzungen unserer Gemeindevertretung und den Sitzungen der Fachausschüsse sowie der Ortsbeiräte teilzunehmen. Insbesondere angesichts der Corona-Pandemie ist es sogar dringend geboten, dass möglichst wenige Bürger*innen bei den Sitzungen persönlich anwesend sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Virus zu minimieren. Trotzdem soll den Bürger*innen das Mitverfolgen der Arbeit der demokratischen Gremien durch Livestreams ermöglicht werden. Gerade in der Kommunalpolitik ist die Nähe zu den Bürger*innen gewünscht und die Nachvollziehbarkeit der politischen Arbeit ein hohes Ziel. Durch die Übertragung der Sitzungen im Internet wird Transparenz geschaffen; im Idealfall wird das Interesse am politischen Geschehen belebt. Über ein entsprechendes Datenschutzkonzept wird die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, inklusive Mitgliedern der Verwaltung gesichert. Gerade auch für Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist, sind derartige Verfahren geeignet, ihr Recht auf Information und Teilhabe an demokratischen Prozessen verstärkt wahrnehmen zu können. Insbesondere ist die Barrierefreiheit des Sitzungssaales im Rathaus nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen für die Sylter Wählergemeinschaft
Mario Pennino (Fraktionsvorsitzender)

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt

Die SWG Fraktion stellte in der Gemeindevertretersitzung vom 15.08.2019 folgenden Antrag:

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer neuen Satzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Sylt.

Begründung:

Die ehemalige Sollregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen, wurde vor mehr als einem
Jahr in Schleswig-Holstein in eine Kannregelung umgewandelt. Wer kennt nicht die Härtefälle aus den Medien, wo Einzelne aufgrund großer Grundstücke bzw. langer Straßenfronten oder sogar mehrfacher Straßenfronten, hohe 5-stellige in Extremfällen sogar 6-stellige Ausbaubeiträge zahlen mussten. Aus Sicht der Sylter Wählergemeinschaft schlummern in unserer Beitragssatzung zu viele Ungerechtigkeiten. Für unsere Gemeinde wollen wir folgendes Beispiel nennen, welches häufiger zu beobachten ist: Ein Grundstückseigentümer verkauft sein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus an einen Bauträger und dieser errichtet auf dem Grundstück ein Reihenhaus mit 4 Wohneinheiten. Aus dem Einen Eigentümer mit seinen vllt. 2 PKW sind jetzt auf dem Grundstück 4 Eigentümer mit vllt. 8 PKW geworden. Die Anliegerstraße wird um ein vielfaches mehr belastet, aber der Ausbaubeitrag für das Grundstück bleibt gleich.

Antrag zur Bezuschussung des Meerkabaretts

Die SWG-Fragktion beantragt den vom Schul- , Jugend- , Kultur- und Sportausschuss am 19.09.2018 unter Punkt 8 gefassten Beschluss aufzuheben. Gleichzeitig eine Weisung an die ISTS GmbH zu beschließen, damit die Veranstaltungsreihe des Meerkabaretts in den folgenden 3 Jahren (2019 – 2021) mit einer maximalen Defizitabdeckung in Höhe von bis zu 100.000 € (vorbehaltlich der Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2018) zu bezuschussen, sodass jährlich 33.333 € zur Verfügung stehen. Sollte der jährliche Betrag nicht ausgeschöpft werden, soll der jährliche Betrag des Folgejahres um diesen Überschuss aufgestockt werden.

Begründung:

Nach Auffassung der Sylter Wählergemeinschaf handelt es sich bei den Veranstaltungen der Meerkabarett Sylt GmbH & Co. KG um ein überwiegend touristisches Angebot. Aus diesem Grunde ist die Kostenübernahme bzw. der bewilligte Zuschuss über die ISTS GmbH darzustellen. Die Sylter Wählergemeinschaft erhofft sich durch die engere Zusammenarbeit von der Meerkabarett Sylt GmbH & Co. KG und der ISTS GmbH einen positiven fekt und ggfs. eine bessere Wirtschaftlichkeit. Weitere Begründung kann ggfs. In der Sitzung mündlich vorgetragen werden.

gez.

Mario Pennino

Fraktionsvorsitzender SWG

Antrag über die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt

Die SWG-Fraktion beantragt die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde Sylt, von der derzeit laufenden Kameralistik auf die Doppelte Buchhaltung, beginnend mit dem 01.01.2022.

Begründung:

Seit 2007 hat die Anzahl der Kommunen in unserem Land, die ihre Haushaltswirtschaft freiwillig nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, kontinuierlich zugenommen. Heute bucht die Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein doppisch: So haben zum Jahr 2017 zwei Drittel aller Kommunen ihr Haushaltsrecht von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt, darunter sämtliche Kreise und kreisfreien Städte sowie 16 der 172 kreisangehörigen Städte, die der Aufsicht des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integrati on des Landes Schleswig-Holstein (MILi) unterstehen. Das kommunale doppische Haushaltsrecht orientiert sich an dem in der privaten Wirtschaft vorherrschendenRechnungswesen der doppelten Buchführung. Die schleswig ­ holsteinische kommunale Doppik basiert im Wesentlichen auf den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik bestehen in der Abbildung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz sowie in der Darstellung eines realitätsnahen Ressourcenverbrauchs. Aus dem doppischen Rechnungswesen kann durch periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen der wirtschaftliche Erfolg abgeleitet werden.

gez.
Mario Pennino
Fraktionsvorsitzender SWG

Antrag über die Überplanung des bisher nicht mit B­ Plänen versehenen - Innenstadtbereich

Die SWG-Fraktion stellt den Antrag, den nachfolgenden Punkt in die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 17.01.2019 aufzunehmen. 

Beratung und Beschlussfassungüber die Überplanung des, bisher nicht mit B­ Plänen versehenen - Innenstadtbereich; Rahmenplan

Begründung: 

Für den gesamten Innenstadtbereich in seinen Nord -Südgrenzen zwischen Strandstrasse und Bötticherstrasse und in seinen Ost-West-Grenzen beginnend mit dem Bahnhofsvorplatz bis zum Strand bzw. bis zur Andreas-Dirks-Str assegibt es keine Bebauungspläne geschweige denn einen Rahmenplan.
Alle Bauanträge werden also nach§ 34 BauGB behandelt. Jedes Bauvorhaben muss nur danach beurteilt werden, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht - Sylter Wählergemeinschaft lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab

Halle28

 

 „So ein Projekt kann man nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet“

Westerland In einer Stellungnahme äußert sich die Sylter Wählergemeinschaft (SWG) zu dem Vorstoß der Sylter CDU in Sachen Halle 28 auf dem ehemaligen Marinefliegerhorst – wir berichteten in unserer Freitagsausgabe. Die Überschrift lautet „CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden. Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiterdrehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro.